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Nachhaltigkeitsverordnung zum EEG
- amtliche Fassung vom 23. Juli 2009 -
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2009, S. 2174.
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundestages die Nachhaltigkeitsverordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet ("Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung"). Die Verordnung tritt am 24. August 2009 in Kraft und muss bei flüssiger Biomasse, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt wird, beachtet werden, wobei im Jahr 2010 verschiedene Übergangsbestimmungen gelten, die im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten den Nachweis vereinfachen.
Hier können Sie die Nachhaltigkeits-Verordnung nachlesen und herunterladen als Pdf-Datei
Broschüre: Wärme aus erneuerbaren Energien. Informationen für Hauseigentümer, die eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien planen.
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Das neue WärmegesetzAm 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. So müssen beim Einsatz von Solaranlagen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit fester oder flüssiger Biomasse oder mit Erd- oder Umweltwärme erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden.
Nachstehend können Sie sich das Gesetz als pdf-Download herunterladen:
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)
vom 7. August 2008
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36 vom 18. August 2008, S. 1658
Mehr Zuschuss bei Einbau einer modernen Heizungsanlage
gelesen am 25.10.2007 "Die Rheinpfalz"
Bundesbürger erhalten künftig mehr finanzielle Unterstützung für den Einbau von umweltfreundlichen Heizungen.
Zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarwärmeanlagen zur Unterstützung der Heizung wird ein Bonus von 750,-- Euro gezahlt,
wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen modernen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird, wie das Bundesumweltministerium mitteilte.
Die Förderung ist bis 30. Juni 2008 befristet.
Anträge können nach dem Einbau beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Eingefügt v. Team Bauherrnhilfe.de:
Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.
Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Das Antragsformular ist Bestandteil des Antrages auf Förderung einer solarthermischen Anlage.
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Pressemitteilung der BAFA v. 24.10.2007
Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien gibt verstärkte Anreize für Heizungsmodernisierungen
Um den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien im Energiemarkt konsequent zu erhöhen, stellt die Bundesregierung im Rahmen des Marktanreizprogramms seit Jahren finanzielle Anreize für die Errichtung thermischer Solarkollektoranlagen zur Verfügung.
Diese Förderung hat das Bundesumweltministerium jetzt noch attraktiver ausgestaltet.
Zusätzlich zu dem erst im August dieses Jahres um 50 % von 70 Euro auf 105 Euro je Quadratmeter errichteter Kollektorfläche erhöhten Zuschuss für heizungsunterstützende Solarkollektoranlagen wird nunmehr auch ein einmaliger Bonus in Höhe von 750 Euro gewährt, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Bei einer Solaranlage mit 10 Quadratmeter Kollektorfläche ergibt sich so bei einem gleichzeitigen Kesselaustausch ein möglicher Zuschuss von 1.800 Euro.
Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 24.10.2007 in Kraft. Sie gilt nicht für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller. Ebenso wie der Zuschuss für die Solarkollektoranlage kann auch der neue Bonus für den Kesselaustausch erst nach Fertigstellung der Maßnahme beim BAFA beantragt werden.
Die neuen Antragsformulare können im Internet unter BAFA heruntergeladen oder unter der Rufnummer 06196 - 908 625 beim BAFA angefordert werden.
Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits vor dem 24.10.2007 gestellten Zuschussanträgen bzw. eine erneute Antragstellung mit dem Ziel, den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.
Investieren Sie in Energieeffizienz - mit öffentlichen Finanzierungshilfen
Für Maßnahmen zur Energieeinsparung, Modernisierung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld.
EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung
umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
Nutzen Sie unsere Förderinformationen und finden Sie Ihren Zuschuss oder Ihr günstiges Darlehen.Tipps zu Finanzierungshilfen
Wie wird gefördert?
Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen.
- Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden.
- Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden.
Auswahl des Förderprogramms
Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches Programm bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Kumulation
Die Anspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.
Antragstellung und Beginn der Maßnahme
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.
Zinskonditionen aktuell prüfen
Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.
Bewilligungen
Bewilligungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden. Somit kann es vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung möglich ist.
Weitere Infos bei den Förderinstitutionen
Förderinstitutionen verfügen in der Regel nur um Informationen über Ihre eigenen Programme.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Beratungsförderung
Eine fachkundige Beratung z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird z. Z. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert.
Wir können eine solche Beratung kostengünstig durchführen.
Hier können Sie anfragen!
Walle-Consult kann helfen!Wollen Sie nähere Einzelheiten der nachstehenden Programme, dann bitte anklicken, sie werden dann weiter unten zu den Erläuterungen geleitet!
Förderung von Dämmstoffen aus Nachwachsenden Rohstoffen
(22.03.2007) Naturdämmstoffe werden wieder gefördertMarktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien
(21.03.2007) Antragsformulare für 2007 sind ab sofort verfügbar
CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes
(20.03.2007) Zuschuss oder Darlehen sind nun möglich
Breitenförderung 2007 des Landes Nordrhein-Westfahlen erhält neuen Namen - progres.nrw -
(26.02.2007) Es können ab sofort Anträge gestellt werden.
Solaranlage-Kollektorenheizung
Förderprogramme des Bundes
Mehr Zuschuss bei Einbau einer modernen Heizungsanlage
Bund
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter, Mieter oder Bauträger mit Wohnsitz in Deutschland, die förderfähige Dämmstoffe einsetzen möchten.
Beschreibung:
Gefördert wird der Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schalldämmung auf der Basis nachwachsender Rohstoffe, die in der "Förderliste-Dämmstoffe" aufgelistet sind.
Es gibt zwei Produktkategorien, die aus der Förderliste ersichtlich sind. Für Produkte der Kategorie 1 wird ein Zuschuss von 35,- EUR/m3 Dämmstoff gewährt, für Kategorie 2 liegt der Zuschuss bei 25,- EUR/m3.
Kumulation
Zulässig mit Wohnungsbau- bzw. Wohnungsmodernisierungsmaßnahmen.
Adressen
Informations- und Antragsstelle
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
D - 18276 Gülzow
fon: 03843 6930-0
fax: 03843 6930-120
info@fnr.de
http://www.fnr.de
Informationsstelle
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Frau Anne Mergner
Hofplatz 1
D - 18276 Gülzow
fon: 03843 6930-180
fax: 03843 6930-120
daemmstoffe@fnr.de
http://www.naturdaemmstoffe.info
Originaltitel
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Schwerpunkt "Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen" im Rahmen des Markteinführungsprogramms "Nachwachsende Rohstoffe".
Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien
Antragsformulare für 2007 sind ab sofort verfügbar
Für private Antragsteller gilt:
Ab sofort können beim BAFA nach der neuen Richtlinie 2007 Anträge für thermische Solaranlagen, Pelletkessel, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaseranlagen gestellt werden. Hierfür muss der Antrag auf Förderung erst nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden.
Der Zuschuss für große thermische Solaranlagen ab 20 m2 Kollektorfläche, die zur Heizungsunterstützung und zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, kann bis zum Dreifachen der Basisförderung betragen.
Der Antrag muss in diesem Fall vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Antragsteller, die in 2006 wegen fehlender Haushaltsmittel einen Ablehungsbescheid erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an denen der Richtlinie vom 12.06.2006.
Die Anträge sind beim BAFA abrufbar.
Der erneute Antrag ist bis zum 31.07.2007 einzureichen.
Weitere Infos erhalten Sie bei:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de
Informationen zur Förderung von Solaranlagen aus 2006
Informationen zur Förderung von Biomasseanlagen aus 2006
Informationen zur Förderung von Solaranlagen in 2007
Informationen zur Förderung von Biomasseanlagen in 2007
CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes
Zuschuss oder Darlehen sind nun möglich
Seit dem 1. Januar 2007 haben sich die Konditionen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert. Es kann nun zwischen Darlehen und Zuschuss gewählt werden.
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung hat, kann nun für die Sanierung des Gebäudes auch einen Zuschuss erhalten.
Wenn mit der Sanierung Neubau-Niveau erreicht wird, beträgt der Zuschuss 10 % der Investitionen max. 5.000,- EUR. Bei Unterschreitung der Energieeinsparverordnung erhöht sich auch der Zuschuss.
Die Antragstellung erfolgt hier direkt bei der KfW.
Die Darlehnsvariante wird in diesem Jahr weitergeführt. Es werden weiterhin Darlehen von bis zu 50.000,- Euro je Wohneinheit ausgezahlt.
Wenn mit der Sanierung Neubauniveau errreicht oder um 30 % unterschritten wird, erhält der Kreditnehmer einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 %.
Weitere Infos erhalten Sie bei:
KfW-Förderdatenbank
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt
infocenter@kfw.de
http://www.kfw-foerderbank.de
Mehr Zuschuss bei Einbau einer modernen Heizungsanlage
gelesen am 25.10.2007 "Die Rheinpfalz"
Bundesbürger erhalten künftig mehr finanzielle Unterstützung für den Einabu von umweltfreundlichen Heizungen.
Zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarwärmeanlagen zur Unterstützung der Heizung wird ein Bonus von 750,-- Euro gezahlt,
wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen modernen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird, wie das Bundesumweltministerium mitteilte.
Die Förderung ist bis 30. Juni 2008 befristet.
Anträge können nach dem Einbau beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
Breitenförderung 2007 des Landes Nordrhein-Westfahlen erhält einen neuen Namen - progres.nrw -
Neue Richtlinie ist in Kraft getreten - ab sofort können Anträge gestellt werden
Es werden Vorhaben zur rationellen Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und zur Demonstration neuentwickelter Energietechniken gefördert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen der Energietechnik, der Energiewirtschaft sowie an gewerbliche und industrielle Energieverbraucher.
Der Förderbaustein schließt die Transfer-Lücke zwischen der anwendungsnahen Forschung und der Markterschließung.
Die Konditionen haben sich gegenüber der alten Richtlinie nicht geändert.
Neu ist, dass ab diesem Jahr Wärmeübergabestationen an Nah- und Fernwärmenetze sowie die Errichtung von Nah- und Fernwärmenetzen gefördert werden.
Weitere Infos erhalten Sie bei:
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie NRW
Goebenstraße 25-27
44135 Dortmund
info@callnrw.de
http://www.progres.nrw.de
Förderprogramme des Bundes
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Inhalt
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Gesetz - Richtlinie - Merkblatt
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Antrag
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Link
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Marktanreizprogramm
Zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien |
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BAFA | |||
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BAFA | ||||
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KfW-Programm Ökologisch Bauen |
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KFW-Förderbank | KfW | |||
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KfW-CO2-Gebäude- sanierungs-Programm-Zuschuss |
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KFW-Förderbank | KfW | |||
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KfW-CO2-Gebäude- sanierungs-Programm-Kredit |
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KFW-Förderbank | KfW | |||
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KfW-Programm Wohnraum Modernisieren |
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KFW-Förderbank | KfW | |||
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KfW-Programm Solarstrom Erzeugen |
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KFW-Förderbank | KfW | |||
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Vor-Ort-Beratung | Energieberater | |||||
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Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) |
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Solaranlage-Kollektorenheizung
Mehr Geld für Kollektoren
Informieren Sie Ihre Kunden: Mehr Geld für Kollektoren
Wer in eine umweltschonende Solarwärmeanlage investieren möchte, erhält jetzt noch mehr Geld vom Staat dazu. Die Fördersätze wurden um 50 Prozent angehoben. Damit ist der Weg frei für den weiteren Ausbau der umweltfreundlichen und effizienten Heizungstechnologie. Nutzen Sie diese Information als Anlass, wieder mit Ihren Kunden ins Gespräch zu kommen.Schon jetzt vertrauen über eine Million deutsche Haushalte auf Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und reduzieren damit ihre Heizkosten. Die Zuschüsse für Erneuerbare Energien werden ab sofort um 50 Prozent erhöht. Die Erhöhung bezieht sich auf die so genannte Basisförderung und gilt für Anträge, die ab dem 02.08.2007, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind. Die übrigen Regelungen der Basisförderung bleiben unberührt. Förderfähig sind demnach Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind.
Unterstützt die Solaranlage darüber hinaus die Raumheizung, erhöht sich die Basisförderung von 70 Euro auf 105 Euro pro Quadratmeter. Der Mindestzuschuss pro Anlage beträgt weiterhin 275 Euro.
Bereits heute ersetzt Solarwärme rund 500 Millionen Liter Öl oder Kubikmeter Gas pro Jahr, dies entspricht etwa 36.000 Öllieferfahrzeugen. Mittel- und langfristig könnte Deutschland seine Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch den Ausbau der Solarwärme deutlich verringern und rund 30 Prozent aller Ölimporte aus Nahost einsparen.
Wenn Sie Ihre Kunden auf diese Förderung aufmerksam machen, können sich für Ihr Unternehmen neue Perspektiven und Dialoge öffnen. Nutzen Sie die Chance und ebnen Sie so den Weg für neue Aufträge!
Weitere Informationen gibt es unter