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Tipps rund um die Immobilie
Kaufen - Verkaufen -Finanzierung -Versicherung
Bauen - Renovieren - Sanieren
Herausgeber: Walle-Consult,
Kaiserslautern für:
Bauportal Bauherrnhilfe.de
Einführung:
Hier geben Profis aus dem Immobiliengeschäft Tipps !
Von RA Simon Hamburg
BGH-Urteil bezüglich Pflichtverletzung eines
Maklers
Folgendes hat der BGH in seinem Urteil vom 18.01.2007 (III ZR 146/06)
verkündet:
Ein Makler begeht keine Pflichtverletzung, wenn er Informationen des
Veräußerers über das Objekt ungeprüft in sein Maklerexposé übernimmt.
Hier hatte der Makler die Wohnflächengröße, die der Veräußerer ihm
anhand einer Zeichnung aufgegeben hatte, übernommen einschließlich eines
ausgebauten DG. Später stellte sich heraus, dass das DG ohne Genehmigung
ausgebaut worden ist. Alle 3 befassten Gerichte haben die Klage
abgewiesen. Der BGH führt aus:
"Es gilt also für den Makler weiterhin, dass er Informationen, die er
von dem Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben
darf (BGH, Urteil vom 16. September 1981 IVa ZR 85/80 - NJW 1982, 1147).
Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden
Informationen insbesondere, wenn er diese in einem eigenen Exposé über
das Objekt herausstellt - mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und
sondiert hat; dazu gehört, dass der Makler keine Angaben der
Verkäuferseite in sein Exposé aufnimmt, die nach den in seinem
Berufsstand vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich als unrichtig,
nicht plausibel oder sonst als bedenklich einzustufen sind. Hiervon
abgesehen schuldet jedoch der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich
keine Ermittlungen; insbesondere darf er im Allgemeinen auf die
Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. auch OLG
Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 778)."
Der BGH setzt hier durchaus die Tendenz fort, die Makler bzw. deren
Pflichten nicht weiter zu strapazieren.
Beste Grüße
RA Simon
--
Michael Simon
Rechtsanwalt im Immobilienbereich
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Wohnungseigentumsrecht
Maklerrecht
Schweriner Straße 2 / 22143 Hamburg
Tel.: 040 / 66 99 87 90 FAX: 040 / 66 99 879 79
www.anwalt-simon.de
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