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Dies ist eine Sammlung diverser interessanter Urteile aus verschiedenen Quellen.
Quellennachweis jeweils direkt beim Text!
"Die Rheinpfalz" v. 01.06.2007 Ihr Recht:
Handwerkerrechnung reicht für Ersatzanspruch nicht aus
Behauptet ein Vermieter, dass ein Mieter die Wohnung
beim Auszug in einem derart schlechten Zustand verlassen habe, der
umfangreiche Renovierungsarbeiten erforderlich gemacht habe, so genügt
es nicht, dass er (hier:drei) Rechnungen über die erledigten Arbeiten
vorlegt. Er muß vielmehr "durch substantiierte Darstellung der Schäden
und des Ausmaßes der erforderlichen Arbeiten" seine Ansprüche geltend
gemacht haben.
(Hier kam hinzu, daß die Rechnungen sämtlich aus der Zeit stammten, in
der die Mieter zwar schon ausgezogen waren, das Mietverhältnis aber noch
Bestand hatte. Der Vermieter hätte zumindest das Ende des
Mietverhältnisses abwarten müssen, damit er Kosten für die
Mängelbeseitigung geltend machen kann. Zudem habe er nicht vorgetragen,
in welchem Zustand die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses gewesen
sei, an der sich die vertragsgemäße Rückgabe der Räume messe)
Amtsgericht Saarburg, 5 C 324/06
Fazit:
Sowohl für Vermieter und Mieter notwendiges Beweisstück:
Übergabeprotokoll mit genauen Aufzeichnungen und Bildern bei Übergabe der Wohnung/des Hauses, vor Einzug und nach Auszug!
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