
Planen - Bauen - Sparen
Das Bauportal
für
Hausbau - Hausrenovierung - Haussanierung - Umbau - Modernisierung
der virtuelle Marktplatz für
Handwerker und Dienstleister
präsentiert
Energie-Einsparverordnung neu!! 2009
| Hier können sich Handwerker und Dienstleister, Makler zur Präsentation
eintragen
Handwerker-Anmeldung
Reisen+Flüge+Hotel |
Bücher rund ums Bauen finden Sie in unserem
Büchershop von
Wärmegesetz 2009
11. Aug. 2009 ... Die KfW Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an. ... www.kfw-foerderbank.de/.../Foerder-Info_08_2009.jsp Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. So kann die Energieeinsparverordnung 2009 zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Lust auf eine Runde Keno im Internet? Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:•Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. •Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher. •Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs). Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle. •Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches. •Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen. •Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen. Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen). •Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden den Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand - so genannte Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Meldung v. 01.08.2007 von BINE
BINE ist ein Informationsdienst von FIZ Karlsruhe und wird vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert.
Energieausweis für Bestandsgebäude wird Pflicht 24. Oktober 2006: Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergieausweis geeinigt. Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden. Infos aus: Bundesregierung beschließt am 25.4.2007 die Einführung von Energieausweisen Die Bundesregierung hat nun am 25.4.2007 die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer sollen damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten erhalten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht endlich umgesetzt - was eigentlich bereits Anfang 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten geschehen sein sollte (siehe Beitrag). aktueller Stand: Bundesrat stimmt am 8.6.2007 der EnEV mit Änderungen zu Am 8.6. hat der Bundesrat der EnEV mit mehreren Änderungen zugestimmt. Die Bundesregierung kann jetzt alle Änderungen annehmen. Dann kann die EnEV zügig in Kraft treten. Erscheint ihr aber nur eine einzige Empfehlung nicht annehmbar, dann ist die ganze Verordnung gescheitert. Einige Beschlussempfehlungen der Ausschüsse vom 29. Mai waren juristisch bzw. politisch brisant. Offensichtlich wurde aber hinter den Kulissen noch vermittelt und von der Regierung nicht annehmbare Empfehlungen fallen gelassen. Die wichtigsten Änderungsbeschlüsse - zusammengestellt von der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater - sind im Einzelnen:
Die Änderungswünsche des Bundesrats bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettsentscheidung kann die neue EnEV im Bundesgesetzblatt kurzfristig verkündet werden. Bundesbauminister Tiefensee hat in einer Presseerklärung unmittelbar nach der Sitzung des Bundesrats begrüßt, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist, so dass momentan von einer Annahme der Änderungen auszugehen ist. Bedarfs- oder VerbrauchsausweisDas ifeu-Institut hat im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) untersucht, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchspass besser geeignet ist, die Anforderungen der EU-Richtlinie aus Sicht von Mietern und Käufern zu erfüllen. Bei den bisherigen Diskussionen wurde die Perspektive der potenziellen Mieter und privaten Käufer nach ifeu-Meinung nur unzureichend berücksichtigt. Die Studie des ifeu-Instituts vom Februar 2006 legte den Fokus deshalb auf die Sicht dieser potenziellen Nutzer. Primär möchten sie wissen, mit welchen Energiekosten sie bei einer Anmietung oder beim Kauf rechnen müssen und mit welchen Maßnahmen zu welchen Kosten gegebenenfalls eine energetische Verbesserung erreicht werden kann. Dazu benötigen sie unter anderem Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes.
Hier finden Sie Handwerker und Dienstleister die den Gebäudeenergie-Ausweis ausstellen:
Hauptstrasse 1
Weitere Infos und Baubegriffe finden Sie auch in
unserer
Haben Sie nicht gefunden was Sie suchten?
Lesen Sie doch mal für 14 Tage Hier bestellen:
Sie suchen Personal - Sie suchen einen Job? Suchen Sie einen nebenberuflich/freiberuflichen Job - dann schauen Sie mal hier nach:
|
Baufinanzierung noch nicht genehmigt? Informieren Sie sich unverbindlich auf unserer Seite: Finanzierung
Probleme betrieblicher oder privater Art? ![]()
|
Familienurlaub