BauHerrnHilfe.de
Das Bauportal für den Bauherrn
Der virtuelle Marktplatz für Handwerker und Dienstleister der Baubranche

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immer wiederkehrende Fragen
rund um die Immobilie und das Bauen


Liebe Besucher,

diese FAQ- Seite entwickelt sich aus den uns gestellten Fragen rund ums Bauen und die Immobilie und natürlich aus dem Bauportal heraus - wir geben hier dann auch Hinweise wo Sie was finden können. Auch wenn wir in unserem Portal entsprechende Beiträge haben die die gestellte Frage beantwortet, weisen wir per Link darauf hin.

Wir greifen auch immer wieder Fragestellungen auf die sich aus Suchmaschinen-Anfragen ergeben und versuchen diese dann hier zu erläutern.

Jeder kann sich an der Entwicklung hier beteiligen, geben Sie uns Anregungen, falls Sie Fragen haben stellen Sie diese, oder falls hier Fragen auftauchen die wir nicht oder noch nicht beantworten konnten, helfen Sie uns, bitte...

Derzeit noch bitte per mail, wir werden aber umgehend ein Formular bereitstellen...

Benutzerdefinierte Suche
 

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie kann ich den richtigen Handwerker finden... ?
  2. Wo finde ich Handwerker... ?
  3. Wie funktioniert die Baufibel?
  4. Wer ist der Betreiber?
  5. Was ist das Bauportal?
  6. Was ist eine Bauvoranfrage?
  7. Notar - Was tut er - wer braucht ihn?

Wie kann ich ... ?

Handwerker (der Baubranche)
findet man auf unserem Portal, so sie sich denn bei uns eingetragen haben, auf unserer Seite Handwerkerpräsentation oder in unserer Handwerker-Datenbank. Um einen generellen Überblick über Handwerker,und ihre Gewerke bzw. Tätigkeit im jeweiligen Gebiet, geordnet nach Bundesländern zu geben haben wir zusätzlich weitere Seiten geschaffen: Uberblick über alle Handwerker auf dem Portal geordnet nach Ihrer Profession/Gewerk  Das Handwerker-Verzeichnis ; darüberhinaus geordnet nach Bundesländern: Handwerkerverzeichnis/Handwerkerliste

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Wo finde ich Handwerker... ?

Auf dem Bauportal oder..

in den Gelben Seiten
bei der Handwerkskammer
bei den Innungen

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Wie funktioniert die Baufibel?

Die Baufibel ist aufgegliedert nach der Abfolge der Schritte die man üblicherweise tun muß um ein Haus zu bauen.

Sie erklärt die Bausprache und Baubegriffe und zeigt auf, was man wann wo und wie tun sollte um stressfrei sein "Traumhaus" zu bauen.

Ein Bauablaufplan hilft und zeigt wie ein roter Faden was zu tun ist.

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Wer ist der Betreiber ?

Walle-Consult betreibt dieses Bauportal "Bauherrnhilfe.de

Alles weitere finden Sie auf der Homepage

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Was ist das Bauportal ?

Das Bauportal Bauherrnhilfe.de ist eine Informationsquelle für Bauinteressenten und Bauherren, für Renovierer und Sanierer oder einfach für diejenigen die ihr Heim verschönern wollen.

Das Bauportal ist aber auch ein virtueller Marktplatz für alle Marktteilnehmer der Baubranche

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Was ist ... ?
eine Bauvoranfrage

Bauvoranfrage
Eine gute Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks gibt die Stellung einer
schriftlichen Voranfrage an die Gemeinde. Eine Antwort kann nach ca. vier Wochen erwartet
werden. Die Antwort ist jedoch nicht verbindlich. Es kann aber davon ausgegangen werden,
dass es sich bei späteren Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen handelt. Es kann
auch eine formelle, auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage
gestellt werden, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird. Mit dem Antrag auf
Bauvorbescheid wird üblicherweise zunächst eine Entscheidung begehrt, ob das bauliche
Vorhaben planungsrechtlich zulässig oder unzulässig ist, also ob auf dem Grundstück
gebaut werden darf und was. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, so können die
bauordnungsrechtlichen Fragen im späteren Bauantragsverfahren geklärt werden. Dieses
Vorgehen hat den Vorteil, dass man sich die Mühe und die Kosten der Ausarbeitung eines
kompletten Bauantrags in den Fällen erspart, in denen die bauplanungsrechtliche Seite
zweifelhaft und es daher möglich ist, dass man seine Vorstellung gar nicht verwirklichen
kann. Aus diesen Erwägungen heraus empfiehlt es sich manchmal sogar, eine
Bauvoranfrage vor Erwerb des Grundstücks zu stellen. Hält man dann einen positiven
"Baubescheid" oder eine positive "Bebauungsgenehmigung" in den Händen, so kann man
während der dreijährigen Geltungsdauer dieses Bescheids sicher sein, dass die gestellten
Fragen auch in der Baugenehmigung nicht anders entschieden werden.
Für eine Bauvoranfrage braucht man normalerweise keinen Architekten, in manchen
Ländern auch kein bestimmtes Formular. Andererseits kostet auch eine Bauvoranfrage bei
der Gemeinde schon Geld und vor allem dauert ihre Beantwortung unter Umständen
genauso lang wie die Bearbeitung des Bauantrages, also bis zu drei Monate und länger.
Eine Bauvoranfrage ist deshalb nur dort sinnvoll, wo kein sog. qualifizierter Bebauungsplan
vorliegt. In diesem Fall orientiert sich die Genehmigung in der Regel an der
Nachbarbebauung. Außerdem bezieht sich der Vorbescheid nur auf die ganz konkret
gestellte Frage(n). Wenn also alle Häuser in der Gegend keine Gauben haben, sie aber zwei
Stück wünschen, lautet die Frage: "Kann ich zwei Schleppgauben auf mein Dach bauen?"
Für den Fall eines positiven Vorbescheids ist der Bauherr dann aber auch an
Schleppgauben gebunden. Entscheidet er sich bei der Entwurfsplanung für
Satteldachgauben, muss er damit rechnen, dass diese im Genehmigungsverfahren
abgelehnt werden - die Frage nach Schleppgauben war gestellt.
Tipp: Wenn es einen qualifizierten Bebauungsplan gibt, lohnt sich in der Regel keine
Voranfrage. Wenn doch noch Fragen offen sind, versuchen Sie diese in einem persönlichen
Gespräch im Bauamt zu klären. Oft kann auch ein ortsansässiger Architekt die Chancen der
Genehmigungsfähigkeit Ihrer Vorstellungen einschätzen, ohne dass Ihnen durch diese
Auskunft Kosten entstehen müssen.
(Quelle: www.baufoerderer.de des vzbv und der KfW)

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Der Notar was tut er- wer braucht ihn?

 

Für die Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück ist der Notar zuständig. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist bei der Ausübung seines Amtes verpflichtet, unabhängig und unparteiisch aufzutreten und ist nicht Vertreter einer Partei. Der Notar ist außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Beurkundungsgesetz sind die Vorschriften über den Beurkundungsvorgang enthalten.

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Stand: 08. Juli 2008