| 1. |
Für den Dienstleistungsnehmer wird ein Eintrag in die Datenbank vorgenommen
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| 2. |
Die
jährliche Lizenzgebühr beträgt € 50,00 plus MwSt., die jeweils in Rechnung gestellt wird
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| 3. |
Der Vertrag
wird zunaechst ohne Befristung abgeschlossen.
Er läuft von Jahr zu Jahr.
Die Kündigung ist sowohl seitens des Dienstleisters wie des Dienstleistungsnehmers mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsjahres möglich.
( Es zählt die rechtzeitige Absendung )
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| 4. |
Der Dienstleistungsnehmer verzichtet auf ein außerordentliches
Kündigungsrecht.
Das normale Kündigungsrecht wird dadurch nicht
berührt.
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| 5. |
Der
Dienstleistungsnehmer ist informiert, dass die ihm dargelegten
Vorteile aus
diesem Lizenzvertrag nicht garantiert werden können und er
somit weder einen
Rechtsanspruch noch ein Kündigungsrecht aus Schlechterfüllung
geltend
machen kann.
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| 6. |
Sollte
aus technischen oder sonstigen Gründen, die nicht vom
Dienstleister zu vertreten
sind, ein Zugang vorübergehend nicht
möglich sein, so bewirkt dies ein Kündigungsrecht nicht.
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| 7. |
Sollte einer der obigen Vertragspunkte einem/r gültigen
Gesetz / Vorschrift entgegen stehen, so
soll jedoch der Vertrag
insgesamt seine Gültigkeit nicht dadurch verlieren. Ansonsten
wird ein
ungültiger Passus durch einen gültigen ersetzt.
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