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Vertragsstrafe:Ein Mittel, um Arbeitsverzögerungen am Bau vorzubeugen. Ein geeignetes Druckmittel des Bauherrn zur Umsetzung seiner Planungsvorgaben. Die Vertragsstrafe muss zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich
vereinbart werden (Gründe für Vertragsstrafen: Terminüberschreitung, Pfusch
am Bau usw.).
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