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Bauübergabe - Bau-Endabnahme Der Architekt (Fachingenieur) prüft
die ausgeführten Arbeiten, die er am Ende der gesamten Baumaßnahme
mit dem Bauherrn abrechnet. In der nachfolgenden Auflistung werden
die jeweils abgenommenen Leistungen aller Unternehmen (Gewerke)
aufgezählt: 1. Firma, Gewerk, Bauleistung 2. Auftragssumme (lt. Projekt, Leistungsverzeichnis + Preise) 3. Abrechnungssumme (zzgl. Aufmaß und Nachweis für
unvorhergesehene Leistungen) 4. Abschlagszahlungen (z.B. nach Zwischenabnahmen, nach Aufmaß) 5. Restbetrag 6. Sicherheitsbetrag einbehalten (zur Mängelbeseitigung; ca. 3 %
der Abrechnungssumme) 7. Restbeträge für einzelne Gewerke, falls Mängel vorhanden sind,
einbehalten. Am Ende aller Aufstellungen hat der Bauherr einen sehr guten
Überblick über die vor Baubeginn veranschlagten Arbeiten bzw. Kosten
und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten bzw. deren Kosten zum
Abschluss der Bauarbeiten. Diese kann er dann gut miteinander
vergleichen. Darüber hinaus weiß er, was er bezahlt hat und was noch
an Sicherheiten und Restbeträgen offen ist.
Abnahme durch den Bauherrn Die technische Abnahme sollte durch Hinzuziehen von
Fachingenieuren (Bauleiter etc.) erfolgen, so dass der Bauherr zum
Abschluss der Arbeiten insgesamt eine geringere Mängelliste erhält. Beachte: Die rechtsverbindliche Abnahme darf nur der Bauherr
vollziehen. Entweder er weist die Schlussrechnung an den Unternehmer
an oder er bezieht das Objekt. Hat der Bauherr eine förmliche Abnahme vereinbart, was in jedem
Fall zu empfehlen ist, so wird in einer gemeinsamen
Abschluss-Begehung aller beteiligten Personen (Auftraggeber,
Auftragnehmer, Architekt, Fachingenieure) ein Protokoll angefertigt,
wo alle Mängel und deren Beseitigungstermine aufgelistet sind. Das
Protokoll ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Etwaige
Vorbehalte, wie z.B. Vertragsstrafen bei Nichtbeseitigung von
Mängeln in der vereinbarten Frist, können hier festgehalten werden.
Mit der Abnahme beginnen auch die Gewährleistungsfristen (i.d.R.
zwei Jahre). Beachte: Nach der Abnahme ändert sich die Beweislast. Hat der
Bauherr die Arbeiten abgenommen, so muss er jetzt beweisen, dass es
sich um Gewährleistungsmängel (siehe Protokoll) handelt. Ganz am Schluss übergibt der Architekt dem Bauherrn die so
genannte Dokumentation, worin sich alle Unterlagen (Pläne,
Zeichnungen, Rechnungen etc.) befinden sollten. Diese Dokumentation
muss der Bauherr sehr gut aufbewahren!
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Die Wände und Decken sind putztechnisch im gesamten Gebäude so weit vorbereitet, dass die Malerarbeiten beginnen können. Neben den Flächen, die gefliest oder viel leicht auch getäfelt werden sollen, bekommen alle anderen Wand- und Deckenflächen einen Farbanstrich, eine Sichttapete oder im Falle des Einsatzes von Raufasertapete beides.
Räume mit empfindlichen Bodenbelägen, z.B. Parkett oder Teppich, sollten vor dem Verlegen des Belages gestrichen werden, damit sie nicht unnötig verunreinigt werden. Dasselbe trifft für die Heizkörpernischen zu, da sie nach der Heizkörpermontage nur noch schwer zugänglich sind.
Schutz und Erhaltung der behandelten Flächen
Bevor die Arbeit jedoch beginnen kann, sollte eine sorgfältige Planung im Vordergrund stehen. Da der Markt ein schier unbegrenztes Angebot parat hält, kann man sozusagen aus dem Vollen schöpfen. Allerdings spielen subjektive Faktoren nirgends so eine große Rolle wie bei der Oberflächenbehandlung von Decken und Wänden. Deshalb an dieser Stelle nur ein paar Tipps und Ratschläge wie man am besten vorgehen sollte.
Ähnlich wie beim Fußbodenbelag ist auch die Oberflächenbehandlung der Räume stark von der Belastung abhängig. Innenanstriche, egal welcher Art, sollen neben der farblichen Gestaltung insbesondere auch eine Schutzfunktion ausüben. Eine perfekt aussehende Wand- und Deckenoberfläche muss einen mangelfreien Untergrund besitzen. Der Untergrund (Putz, Holz, Metall usw.) ist deshalb vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen und notfalls auszubessern. Der Untergrund muss sauber, trocken und fest sein. Der Maler hat nämlich nicht die Aufgabe, wie der Volksmund gelegentlich behauptet, die Mängel der anderen Gewerke zu überdecken.
Atmungsaktive und diffusionsfähige Anstrichsysteme verwenden
Sie sollten aber nicht nur an den Schutz der Wände und Decken denken, sondern auch an Ihre eigene Gesundheit.
Deshalb sind nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Farben und Tapeten einzusetzen.
Deutschlands meistgekaufte Tapete ist die Raufasertapete. Eine Strukturtapete mit Holzfasern,
die mit wisch- und waschbeständiger Dispersionsfarbe mehrfach überstrichen werden kann.
Ihre große Akzeptanz resultiert aus dem einfachen Anbringen und der späteren farblichen Gestaltungsvielfalt,
so dass sie für nahezu alle Bereiche in einem Gebäude in Frage kommt. Die Naß- und Kellerbereiche,
wo beispielsweise nur ein Farbanstrich (2-lagig) erforderlich ist (Heizungsanlage, Weinkeller, Waschen und Trocknen,
Fitness etc.), einmal ausgenommen.
Jetzt brauchen Sie nur noch den Bedarf (Quadratmeter Wand- und Deckenflächen) zu ermitteln, und schon kann es losgehen.
Eine Eurorolle Tapete ist 53 cm breit und 10,05 m lang. Beachte: Raufaserrollen besitzen unterschiedliche Längen.
Da der Autor keine Werbung für Raufasertapete machen will, können Sie selbstverständlich aus dem reichhaltigen Tapetensortiment (Papiertapete, Prägetapete, Strukturtapete, Textiltapete, Vinyltapete und Stabilit-Tapete) Ihre Lieblingstapete auswählen. Ebenso verhält es sich mit dem erforderlichen Tapetenleim und mit dem Werkzeug, was Sie zum Streichen und Tapezieren benötigen. Tipp: Jeder gut bestückte Heimwerker-Markt berät Sie gern!
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