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Bauübergabe - Bau-Endabnahme Der Architekt (Fachingenieur) prüft
die ausgeführten Arbeiten, die er am Ende der gesamten Baumaßnahme
mit dem Bauherrn abrechnet. In der nachfolgenden Auflistung werden
die jeweils abgenommenen Leistungen aller Unternehmen (Gewerke)
aufgezählt: 1. Firma, Gewerk, Bauleistung 2. Auftragssumme (lt. Projekt, Leistungsverzeichnis + Preise) 3. Abrechnungssumme (zzgl. Aufmaß und Nachweis für
unvorhergesehene Leistungen) 4. Abschlagszahlungen (z.B. nach Zwischenabnahmen, nach Aufmaß) 5. Restbetrag 6. Sicherheitsbetrag einbehalten (zur Mängelbeseitigung; ca. 3 %
der Abrechnungssumme) 7. Restbeträge für einzelne Gewerke, falls Mängel vorhanden sind,
einbehalten. Am Ende aller Aufstellungen hat der Bauherr einen sehr guten
Überblick über die vor Baubeginn veranschlagten Arbeiten bzw. Kosten
und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten bzw. deren Kosten zum
Abschluss der Bauarbeiten. Diese kann er dann gut miteinander
vergleichen. Darüber hinaus weiß er, was er bezahlt hat und was noch
an Sicherheiten und Restbeträgen offen ist.
Abnahme durch den Bauherrn Die technische Abnahme sollte durch Hinzuziehen von
Fachingenieuren (Bauleiter etc.) erfolgen, so dass der Bauherr zum
Abschluss der Arbeiten insgesamt eine geringere Mängelliste erhält. Beachte: Die rechtsverbindliche Abnahme darf nur der Bauherr
vollziehen. Entweder er weist die Schlussrechnung an den Unternehmer
an oder er bezieht das Objekt. Hat der Bauherr eine förmliche Abnahme vereinbart, was in jedem
Fall zu empfehlen ist, so wird in einer gemeinsamen
Abschluss-Begehung aller beteiligten Personen (Auftraggeber,
Auftragnehmer, Architekt, Fachingenieure) ein Protokoll angefertigt,
wo alle Mängel und deren Beseitigungstermine aufgelistet sind. Das
Protokoll ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Etwaige
Vorbehalte, wie z.B. Vertragsstrafen bei Nichtbeseitigung von
Mängeln in der vereinbarten Frist, können hier festgehalten werden.
Mit der Abnahme beginnen auch die Gewährleistungsfristen (i.d.R.
zwei Jahre). Beachte: Nach der Abnahme ändert sich die Beweislast. Hat der
Bauherr die Arbeiten abgenommen, so muss er jetzt beweisen, dass es
sich um Gewährleistungsmängel (siehe Protokoll) handelt. Ganz am Schluss übergibt der Architekt dem Bauherrn die so
genannte Dokumentation, worin sich alle Unterlagen (Pläne,
Zeichnungen, Rechnungen etc.) befinden sollten. Diese Dokumentation
muss der Bauherr sehr gut aufbewahren!
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Feuchte Kellerwände gehören in Deutschland zu den häufigsten Schäden an Gebäuden. Insbesondere ältere, aber vermehrt auch neue Gebäude sind von dieser Diagnose betroffen. Meistens wird der Schaden zu spät bemerkt, wenn die Auswirkungen schon im Innern der Räume sichtbar werden. Hässliche Flecken, Ausblühungen, abblätternder Putz und großflächige Schimmelbildung sind ein untrügliches Zeichen für eindringendes Wasser. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten einige Aspekte beachtet werden.
Schutz vor Druck und Feuchtigkeit
Kelleraußenwände eines Hauses liegen ganz oder teilweise unter der Erdoberfläche. Egal, welche Baustoffe man einsetzt, sie nehmen Feuchtigkeit auf, da sie porös sind. Deshalb müssen die Grundmauern vor Feuchtigkeit geschützt werden. Das geschieht i.d.R. im Anschluss an die Rohbauarbeiten und vor dem Verfüllen der Baugrube durch eine feuchtigkeitssperrende Bauwerksabdichtung.
Es gibt normalerweise drei Arten (DIN 18195) der Beanspruchung:
- Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit,
- Abdichtungen gegen nicht drückendes und kurzzeitig stauendes Wasser sowie
- Abdichtungen gegen drückendes Wasser (Bauteile befinden sich im Grundwasserbereich).
In den meisten Fällen wird eine einfache Bitumenbeschichtung, der so genannte Schwarzanstrich, aufgetragen. Erfahrungen zeigen, dass diese Methode nicht ausreicht, da sie viel zu dünn und empfindlich ist. Eine bessere Variante ist die durchaus verbreitete Dickbeschichtung. Sie ist dauerhaft dichtend und rissüberbrückend, zeigt aber Mängel, weil zu druckempfindlich. Die beste Methode ist, wenn man einen zusätzlichen Schutz vor Beschädigung installiert. Denn schon beim Verfüllen der Baugrube können Undichtigkeiten entstehen. Scharfkantiges Verfüllmaterial bzw. unsachgemäßer Einsatz von Baumaschinen können die empfindliche Bitumenhaut leicht verletzen. Für diesen Fall gibt es u.a. Kunststoff-Noppenbahnen oder Dränplatten aus Polystyrol. Die sicherste Lösung ist sicherlich die Kombination der angesprochenen Varianten. Man spricht dann auch von so genannten Dichtungssystemen, wo mehrere Abdichtungen ineinander greifen. Informieren Sie sich am Markt, die Angebotspalette ist groß.
Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit
Ein weiteres Phänomen ist die Nässe, die kapillar aufsteigt. Durch die Kapillarporen wandert die Feuchtigkeit unter Mitnahme von Salzen vertikal nach oben in die trockenen Mauerwerkszonen. Hier verdunstet oftmals das Wasser, die Salze bleiben zurück. Da sich dieser Vorgang permanent wiederholt, kristallisieren die Salze, es entstehen Anstrich- und Putzschäden. Hiergegen schützt eine Horizontalsperrung, die verhindert, das die Feuchtigkeit aufsteigt. In aller Regel kommen hier Teer- oder Bitumendachpappen zum Einsatz. Diese werden entsprechend der Wandbreite an den Enden mindestens 20 cm überlappt lose verlegt. In der Praxis haben sich zwei Horizontalsperrungen durchgesetzt. Die untere Sperre wird in die Stoßfuge der ersten Mauerwerksschicht eingelegt.
Damit das Spritzwasser die Außenwände und die Kellerdecke nicht durchfeuchtet, wird die zweite Sperre ca. 30 cm über dem Gelände in das Mauerwerk verlegt. Bei Betonfertigteilen wird die Horizontalsperre auf dem Fundament verlegt.
Drainagesystem leitet das Wasser ab
Bei bindigen Böden und erhöhtem Wasseranfall ist ein Drainagesystem anzuordnen. So wird verhindert, dass sich Wasser vor der Kelleraußenwand aufstaut. Zu einem funktionierenden Drainagesystem gehören eine Ringdrainage und eine vertikale Flächendrainage (DIN 4095). Auch hier gibt es diverse Anbieter, so dass sich ein Angebotsvergleich allemal lohnt. Eines sollten Sie stets beachten: Wasser, der größte Feind eines Gebäudes, egal in welcher Form, sollte möglichst immer vom Gebäude ferngehalten werden.
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