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 Bauübergabe - Bau-Endabnahme

Der Architekt (Fachingenieur) prüft die ausgeführten Arbeiten, die er am Ende der gesamten Baumaßnahme mit dem Bauherrn abrechnet. In der nachfolgenden Auflistung werden die jeweils abgenommenen Leistungen aller Unternehmen (Gewerke) aufgezählt:

 

1. Firma, Gewerk, Bauleistung

 

2. Auftragssumme (lt. Projekt, Leistungsverzeichnis + Preise)

 

3. Abrechnungssumme (zzgl. Aufmaß und Nachweis für unvorhergesehene Leistungen)

 

4. Abschlagszahlungen (z.B. nach Zwischenabnahmen, nach Aufmaß)

 

5. Restbetrag

 

6. Sicherheitsbetrag einbehalten (zur Mängelbeseitigung; ca. 3 % der Abrechnungssumme)

 

7. Restbeträge für einzelne Gewerke, falls Mängel vorhanden sind, einbehalten.

 

Am Ende aller Aufstellungen hat der Bauherr einen sehr guten Überblick über die vor Baubeginn veranschlagten Arbeiten bzw. Kosten und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten bzw. deren Kosten zum Abschluss der Bauarbeiten. Diese kann er dann gut miteinander vergleichen. Darüber hinaus weiß er, was er bezahlt hat und was noch an Sicherheiten und Restbeträgen offen ist.

Hier können Sie eine solche
Aufstellung im Exel-Format bestellen

 

Abnahme durch den Bauherrn
 

Die technische Abnahme sollte durch Hinzuziehen von Fachingenieuren (Bauleiter etc.) erfolgen, so dass der Bauherr zum Abschluss der Arbeiten insgesamt eine geringere Mängelliste erhält.
 

Beachte: Die rechtsverbindliche Abnahme darf nur der Bauherr vollziehen. Entweder er weist die Schlussrechnung an den Unternehmer an oder er bezieht das Objekt.
 

Hat der Bauherr eine förmliche Abnahme vereinbart, was in jedem Fall zu empfehlen ist, so wird in einer gemeinsamen Abschluss-Begehung aller beteiligten Personen (Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Fachingenieure) ein Protokoll angefertigt, wo alle Mängel und deren Beseitigungstermine aufgelistet sind. Das Protokoll ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Etwaige Vorbehalte, wie z.B. Vertragsstrafen bei Nichtbeseitigung von Mängeln in der vereinbarten Frist, können hier festgehalten werden. Mit der Abnahme beginnen auch die Gewährleistungsfristen (i.d.R. zwei Jahre).
 

Beachte: Nach der Abnahme ändert sich die Beweislast. Hat der Bauherr die Arbeiten abgenommen, so muss er jetzt beweisen, dass es sich um Gewährleistungsmängel (siehe Protokoll) handelt.
 

Ganz am Schluss übergibt der Architekt dem Bauherrn die so genannte Dokumentation, worin sich alle Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Rechnungen etc.) befinden sollten. Diese Dokumentation muss der Bauherr sehr gut aufbewahren!
 

 

Weitere Infos und Baubegriffe  finden Sie auch in unserem
 Baulexikon

 

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Neben ihren angedachten Funktionen, dem Trennen bzw. Verbinden von Räumen, sind Innentüren vor allem etwas fürs Auge. Wer sich jemals die Mühe gemacht hat, sich auf dem Türsektor umzusehen, wird schnell bemerkt haben, dass es ein überaus reichhaltiges Angebot gibt. Man sollte schon gewisse Vorstellungen haben, viel leicht passend zur Möblierung oder abgestimmt. mit dem Bodenbelag, um schneller eine Tür nach seinem Geschmack zu finden.

Welche Tür, für welchen Zweck?

Neben der guten Optik sollte eine Tür natürlich zweckmäßig und robust sein, damit Sie lange Freude an ihr haben. Statistische Erhebungen gehen von einer Lebenserwartung für Innentüren von 30 bis 50 Jahren aus, also ca. ein halbes Menschenleben. Die Preise bewegen sich zwischen 800 bis 5 000 DM. Anhand dieser wenigen Fakten kann der Interessent schon erkennen, dass der Handlungsspielraum bei Türen immens ist. Darüber hinaus spielt selbstverständlich die Türgriffgarnitur eine nicht zu unterschätzende Rolle, denn gerade sie ist ja das eigentliche Verschleißteil einer Tür. Beide Teile einer Tür, das Türblatt und die Beschläge, wie der Experte dazu sagt, sollten darüber hinaus zu einander passen.

Die richtige Tür an der richtigen Stelle sorgt für eine wohltuende Atmosphäre. Der Markt unterscheidet beispielsweise zwischen Drehtür (ein- oder mehrflügelig), Falttür, Harmonikatür und Schiebetür (ein- bzw. zweiflügelig). Ebenso vielfältig ist das Türmaterial. An erster Stelle ist sicherlich das Holz zu nennen (Massivholz: Fichte, Kiefer, Lärche usw.; Furnierholz: Birke, Kirschbaum, Esche etc.). Danach folgen weitere Werkstoffe wie Stahl und Aluminium, Kunststoff und Glas. Diverse Werkstoffkombinationen bringen reichlich Abwechslung ins Türenensemble.

Schlicht und einfach, weil dem Zweck untergeordnet, sind zum Beispiel Brandschutztüren (T-30-Türen: feuerhemmende Türen; T-90-Türen: feuerbeständige Türen). Da sie eher im Kellerbereich anzutreffen sind, ist ihr optischer Makel sicher leichter hinnehmbar.

Was muss ich bei der Türmontage beachten?

Viele Türen sind standardisiert, so dass die Kontrolle der Rohbaurichtmaße relativ einfach ist. Ein Beispiel soll das verdeutlichen:

Standardtür: Rohbaurichtmaß: Höhe = 2,010 m; Breite = 0,900 m; tatsächliches Türmaß: Höhe = 1,985 m; Breite = 0,895 m.

Der Türfußpunkt kann sowohl mit Anschlag (Schwelle) als auch ohne Anschlag (z.B. für die Küche: Servierwagen) ausgeführt werden. Die Ausbildung der Türzargen und Türumrahmungen wird sehr gern für gestalterisch Zwecke genutzt. Je nach Ausbildung unterscheidet man nach Blockrahmen, Blendrahmen oder Umfassungszarge mit Futter und Bekleidung.

Ein wesentlicher Aspekt, der bereits in der Planungsphase eine Rolle spielt, ist die Richtung, nach welcher Seite die Tür aufschlagen soll. Besonders in Bereichen, wo sich mehrere Türen befinden. Türen dürfen nicht gegeneinander aufgehen bzw. aneinanderschlagen. Neben den bereits erwähnten Beschlägen sollte man sich über die Nützlichkeit von Türschließern, Türfeststellern und Türstoppern informieren.

Übrigens wird die Haustür in einem späteren Kapitel behandelt, da sie erst ganz zum Ende der Baumaßnahme eingebaut wird. Im gegenwärtigen Bauprozess wird diese Mauerwerksöffnung noch durch eine Bautür gesichert. Auch hierfür gibt es eine ganz einleuchtende Begründung: Wird nämlich die endgültige Haustür zu früh eingebaut, kann sie durch die andauernden Bauarbeiten leicht beschädigt werden.

 

 

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