Das Bauportal

                                          BauHerrnHilfe.de
 

Die Baufibel vom Bauportal Bauherrnhilfe.de

BauHerrnHilfe.de - Die Baufibel - Der Innenputz

Wohngesunde Materialeigenschaften sind zu favorisieren

Hier können sich Handwerker und Dienstleister zur Präsentation
 eintragen

Werden Sie jetzt Partner von zanox!


Hier klicken!

tchibo.de

 

www.focus.de/abo

www.viking.de

Sicherheit geht vor - jetzt Schutz und Sicherheitssysteme online bestellen!
 

Tom Tailor - Ihr Onlineshop für sportliche, unkomplizierte Mode mit ausgewogenem Preis-Leistungsverhältnis

Kurzurlaub?
Center Parcs

 

Reisen+Flüge+Hotel
 +Ferienwohnungen
 finden Sie in unserem
 Reiseshop

Bücher rund ums Bauen finden Sie in unserem Büchershop von


 
 

 Bauübergabe - Bau-Endabnahme

Der Architekt (Fachingenieur) prüft die ausgeführten Arbeiten, die er am Ende der gesamten Baumaßnahme mit dem Bauherrn abrechnet. In der nachfolgenden Auflistung werden die jeweils abgenommenen Leistungen aller Unternehmen (Gewerke) aufgezählt:

 

1. Firma, Gewerk, Bauleistung

 

2. Auftragssumme (lt. Projekt, Leistungsverzeichnis + Preise)

 

3. Abrechnungssumme (zzgl. Aufmaß und Nachweis für unvorhergesehene Leistungen)

 

4. Abschlagszahlungen (z.B. nach Zwischenabnahmen, nach Aufmaß)

 

5. Restbetrag

 

6. Sicherheitsbetrag einbehalten (zur Mängelbeseitigung; ca. 3 % der Abrechnungssumme)

 

7. Restbeträge für einzelne Gewerke, falls Mängel vorhanden sind, einbehalten.

 

Am Ende aller Aufstellungen hat der Bauherr einen sehr guten Überblick über die vor Baubeginn veranschlagten Arbeiten bzw. Kosten und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten bzw. deren Kosten zum Abschluss der Bauarbeiten. Diese kann er dann gut miteinander vergleichen. Darüber hinaus weiß er, was er bezahlt hat und was noch an Sicherheiten und Restbeträgen offen ist.

Hier können Sie eine solche
Aufstellung im Exel-Format bestellen

 

Abnahme durch den Bauherrn
 

Die technische Abnahme sollte durch Hinzuziehen von Fachingenieuren (Bauleiter etc.) erfolgen, so dass der Bauherr zum Abschluss der Arbeiten insgesamt eine geringere Mängelliste erhält.
 

Beachte: Die rechtsverbindliche Abnahme darf nur der Bauherr vollziehen. Entweder er weist die Schlussrechnung an den Unternehmer an oder er bezieht das Objekt.
 

Hat der Bauherr eine förmliche Abnahme vereinbart, was in jedem Fall zu empfehlen ist, so wird in einer gemeinsamen Abschluss-Begehung aller beteiligten Personen (Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Fachingenieure) ein Protokoll angefertigt, wo alle Mängel und deren Beseitigungstermine aufgelistet sind. Das Protokoll ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Etwaige Vorbehalte, wie z.B. Vertragsstrafen bei Nichtbeseitigung von Mängeln in der vereinbarten Frist, können hier festgehalten werden. Mit der Abnahme beginnen auch die Gewährleistungsfristen (i.d.R. zwei Jahre).
 

Beachte: Nach der Abnahme ändert sich die Beweislast. Hat der Bauherr die Arbeiten abgenommen, so muss er jetzt beweisen, dass es sich um Gewährleistungsmängel (siehe Protokoll) handelt.
 

Ganz am Schluss übergibt der Architekt dem Bauherrn die so genannte Dokumentation, worin sich alle Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Rechnungen etc.) befinden sollten. Diese Dokumentation muss der Bauherr sehr gut aufbewahren!
 

 

Weitere Infos und Baubegriffe  finden Sie auch in unserem
 Baulexikon

 

Haben Sie nicht gefunden was Sie suchten?
Dann probieren Sie es doch in nachstehendem Suchfeld: Geben Sie einfach Ihren Suchbegriff ein:

Google
 

 

 

Hier klicken!

 

Sie suchen Personal - Sie suchen einen Job?
Nutzen Sie doch kostenlos unsere
Jobbörse

Suchen Sie einen nebenberuflich/freiberuflichen Job - dann schauen Sie mal hier nach:

http://job.walle-consult.de

Baufinanzierung noch nicht genehmigt?
 Informieren Sie sich unverbindlich auf unserer Seite: Finanzierung

Suchen Sie ein seriöses Nebeneinkommen das sich zur Zusatzrente aufbauen kann?
Hier bewerben!

***************
Probleme betrieblicher oder privater Art?
Se benötigen einen Coach?
Hier nachfragen!

***************

Gratis für Sie

Werden Sie jetzt Partner von zanox!

0001Logo

 

Tarifcheck24 - Vergleichen Sie aus hunderten von Versicherungsanbietern kostenlos per Mausklick!

Werden Sie Partner von ProfiWIN!

 

zurück

zum BauPortal "Bauherrnhilfe.de"

Interessante Informationen ums Bauen, die Immobilie, Fördermittel fürs Bauen und für Unternehmer, Coaching und Marketing finden Sie hier:

"Die Gruppe Walle-Consult"


Wir helfen durch Powercoaching bei der Existenzgründung
Der Existenzgründer-Coach

Familienurlaub

Damit die Wände und Decken eine glatte Oberfläche bekommen, müssen sie verputzt werden. In der Regel geschieht dies mit einem Kalk-Gips-Putz, der heutzutage überwiegend maschinell aufgetragen wird. In Feuchträumen kommt ein Kalk-Zement-Putz zum Einsatz. Selbst der seit ca. 10 000 Jahren verwendete uralte Gipsputz erfährt gegenwärtig eine Renaissance. Es ist ein dampfoffener Baustoff für hygienisch einwandfreie Wandoberflächen.

Ganz entscheidend für ein angenehmes Raumklima sind diese mineralischen, dampfdiffusionsfähigen und feuchtigkeitsregulierenden Putze, die ebenso unproblematisch für spätere Anstriche sowie Tapeten sind. Normalerweise besteht der Innenputz aus drei Lagen, dem Spritzbewurf (Grundierung), um vorhandene Unebenheiten auszugleichen, sowie dem Unter- und dem Oberputz, um keine Schwindrisse beim Trocknen entstehen zu lassen.

Natürlich kann auch ein so genannter Trockenausbau erfolgen, hier werden Gipskartonplatten verwendet. Der Vorteil dieser Methode liegt in der sauberen und trockenen Arbeitsweise, es kann gegenüber dem Putzeinsatz ohne Zeitverzögerung (keine zusätzliche Baufeuchte) weitergearbeitet werden. Die ca. 1 bis 1,8 cm dicken Platten können geklebt, genagelt und geschraubt werden. Sauberes Arbeiten vermindert die Rissbildung durch die Stoßfugenproblematik. Gipsbetonplatten besitzen obendrein gute Dämmeigenschaften.

Was muss beim Verputzen beachtet werden?

Die Putzarbeiten sind nach der Fertigstellung der Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten, jedoch vor dem Beginn der Estricharbeiten (Fußbodenaufbau) zu realisieren. Der Putzuntergrund sollte vor dem Verputzen folgende Eigenschaften besitzen:

- trocken und staubfrei sowie

- fett-, schalöl- und wachsfrei.

Stark saugende Untergründe müssen vorbehandelt werden. Betondecken und -wände erfordern Haftbrücken, damit der Putz besser hält. An besonders kritischen Stellen, z.B. wo verschiedene Materialien zusammentreffen, muss Gewebe eingearbeitet werden, um spätere Risse im Putz zu vermeiden. Hier sind insbesondere die Bereiche der Stürze und Rollladenkästen zu nennen, die bereits im Zusammenhang mit Wärmebrücken erwähnt worden sind.

Besonderes Augenmerk gilt auch bestimmten Kanten im Eingangs- und Flurbereich, die am besten durch Metallschienen zu schützen sind. Gerade in der Einzugsphase können diese doch sehr empfindlichen Kanten beim Transport der Möbel leicht beschädigt werden. Im Fenster- und Türenbereich werden gern auch Putzanschlussleisten verwendet, damit sauberes Arbeiten gewährleistet ist.

 

Familienurlaub