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Innenputz Wohngesunde Materialeigenschaften sind zu favorisieren
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Büchershop von Bauübergabe - Bau-Endabnahme Der Architekt (Fachingenieur) prüft
die ausgeführten Arbeiten, die er am Ende der gesamten Baumaßnahme
mit dem Bauherrn abrechnet. In der nachfolgenden Auflistung werden
die jeweils abgenommenen Leistungen aller Unternehmen (Gewerke)
aufgezählt: 1. Firma, Gewerk, Bauleistung 2. Auftragssumme (lt. Projekt, Leistungsverzeichnis + Preise) 3. Abrechnungssumme (zzgl. Aufmaß und Nachweis für
unvorhergesehene Leistungen) 4. Abschlagszahlungen (z.B. nach Zwischenabnahmen, nach Aufmaß) 5. Restbetrag 6. Sicherheitsbetrag einbehalten (zur Mängelbeseitigung; ca. 3 %
der Abrechnungssumme) 7. Restbeträge für einzelne Gewerke, falls Mängel vorhanden sind,
einbehalten. Am Ende aller Aufstellungen hat der Bauherr einen sehr guten
Überblick über die vor Baubeginn veranschlagten Arbeiten bzw. Kosten
und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten bzw. deren Kosten zum
Abschluss der Bauarbeiten. Diese kann er dann gut miteinander
vergleichen. Darüber hinaus weiß er, was er bezahlt hat und was noch
an Sicherheiten und Restbeträgen offen ist.
Abnahme durch den Bauherrn Die technische Abnahme sollte durch Hinzuziehen von
Fachingenieuren (Bauleiter etc.) erfolgen, so dass der Bauherr zum
Abschluss der Arbeiten insgesamt eine geringere Mängelliste erhält. Beachte: Die rechtsverbindliche Abnahme darf nur der Bauherr
vollziehen. Entweder er weist die Schlussrechnung an den Unternehmer
an oder er bezieht das Objekt. Hat der Bauherr eine förmliche Abnahme vereinbart, was in jedem
Fall zu empfehlen ist, so wird in einer gemeinsamen
Abschluss-Begehung aller beteiligten Personen (Auftraggeber,
Auftragnehmer, Architekt, Fachingenieure) ein Protokoll angefertigt,
wo alle Mängel und deren Beseitigungstermine aufgelistet sind. Das
Protokoll ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Etwaige
Vorbehalte, wie z.B. Vertragsstrafen bei Nichtbeseitigung von
Mängeln in der vereinbarten Frist, können hier festgehalten werden.
Mit der Abnahme beginnen auch die Gewährleistungsfristen (i.d.R.
zwei Jahre). Beachte: Nach der Abnahme ändert sich die Beweislast. Hat der
Bauherr die Arbeiten abgenommen, so muss er jetzt beweisen, dass es
sich um Gewährleistungsmängel (siehe Protokoll) handelt. Ganz am Schluss übergibt der Architekt dem Bauherrn die so
genannte Dokumentation, worin sich alle Unterlagen (Pläne,
Zeichnungen, Rechnungen etc.) befinden sollten. Diese Dokumentation
muss der Bauherr sehr gut aufbewahren! Weitere Infos und Baubegriffe finden Sie auch in
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Damit die Wände und Decken eine glatte Oberfläche bekommen, müssen sie verputzt werden. In der Regel geschieht dies mit einem Kalk-Gips-Putz, der heutzutage überwiegend maschinell aufgetragen wird. In Feuchträumen kommt ein Kalk-Zement-Putz zum Einsatz. Selbst der seit ca. 10 000 Jahren verwendete uralte Gipsputz erfährt gegenwärtig eine Renaissance. Es ist ein dampfoffener Baustoff für hygienisch einwandfreie Wandoberflächen.
Ganz entscheidend für ein angenehmes Raumklima sind diese mineralischen, dampfdiffusionsfähigen und feuchtigkeitsregulierenden Putze, die ebenso unproblematisch für spätere Anstriche sowie Tapeten sind. Normalerweise besteht der Innenputz aus drei Lagen, dem Spritzbewurf (Grundierung), um vorhandene Unebenheiten auszugleichen, sowie dem Unter- und dem Oberputz, um keine Schwindrisse beim Trocknen entstehen zu lassen.
Natürlich kann auch ein so genannter Trockenausbau erfolgen, hier werden Gipskartonplatten verwendet. Der Vorteil dieser Methode liegt in der sauberen und trockenen Arbeitsweise, es kann gegenüber dem Putzeinsatz ohne Zeitverzögerung (keine zusätzliche Baufeuchte) weitergearbeitet werden. Die ca. 1 bis 1,8 cm dicken Platten können geklebt, genagelt und geschraubt werden. Sauberes Arbeiten vermindert die Rissbildung durch die Stoßfugenproblematik. Gipsbetonplatten besitzen obendrein gute Dämmeigenschaften.
Was muss beim Verputzen beachtet werden?
Die Putzarbeiten sind nach der Fertigstellung der Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten, jedoch vor dem Beginn der Estricharbeiten (Fußbodenaufbau) zu realisieren. Der Putzuntergrund sollte vor dem Verputzen folgende Eigenschaften besitzen:
- trocken und staubfrei sowie
- fett-, schalöl- und wachsfrei.
Stark saugende Untergründe müssen vorbehandelt werden. Betondecken und -wände erfordern Haftbrücken, damit der Putz besser hält. An besonders kritischen Stellen, z.B. wo verschiedene Materialien zusammentreffen, muss Gewebe eingearbeitet werden, um spätere Risse im Putz zu vermeiden. Hier sind insbesondere die Bereiche der Stürze und Rollladenkästen zu nennen, die bereits im Zusammenhang mit Wärmebrücken erwähnt worden sind.
Besonderes Augenmerk gilt auch bestimmten Kanten im Eingangs- und Flurbereich, die am besten durch Metallschienen zu schützen sind. Gerade in der Einzugsphase können diese doch sehr empfindlichen Kanten beim Transport der Möbel leicht beschädigt werden. Im Fenster- und Türenbereich werden gern auch Putzanschlussleisten verwendet, damit sauberes Arbeiten gewährleistet ist.
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