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Büchershop von Bauübergabe - Bau-Endabnahme Der Architekt (Fachingenieur) prüft
die ausgeführten Arbeiten, die er am Ende der gesamten Baumaßnahme
mit dem Bauherrn abrechnet. In der nachfolgenden Auflistung werden
die jeweils abgenommenen Leistungen aller Unternehmen (Gewerke)
aufgezählt: 1. Firma, Gewerk, Bauleistung 2. Auftragssumme (lt. Projekt, Leistungsverzeichnis + Preise) 3. Abrechnungssumme (zzgl. Aufmaß und Nachweis für
unvorhergesehene Leistungen) 4. Abschlagszahlungen (z.B. nach Zwischenabnahmen, nach Aufmaß) 5. Restbetrag 6. Sicherheitsbetrag einbehalten (zur Mängelbeseitigung; ca. 3 %
der Abrechnungssumme) 7. Restbeträge für einzelne Gewerke, falls Mängel vorhanden sind,
einbehalten. Am Ende aller Aufstellungen hat der Bauherr einen sehr guten
Überblick über die vor Baubeginn veranschlagten Arbeiten bzw. Kosten
und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten bzw. deren Kosten zum
Abschluss der Bauarbeiten. Diese kann er dann gut miteinander
vergleichen. Darüber hinaus weiß er, was er bezahlt hat und was noch
an Sicherheiten und Restbeträgen offen ist.
Abnahme durch den Bauherrn Die technische Abnahme sollte durch Hinzuziehen von
Fachingenieuren (Bauleiter etc.) erfolgen, so dass der Bauherr zum
Abschluss der Arbeiten insgesamt eine geringere Mängelliste erhält. Beachte: Die rechtsverbindliche Abnahme darf nur der Bauherr
vollziehen. Entweder er weist die Schlussrechnung an den Unternehmer
an oder er bezieht das Objekt. Hat der Bauherr eine förmliche Abnahme vereinbart, was in jedem
Fall zu empfehlen ist, so wird in einer gemeinsamen
Abschluss-Begehung aller beteiligten Personen (Auftraggeber,
Auftragnehmer, Architekt, Fachingenieure) ein Protokoll angefertigt,
wo alle Mängel und deren Beseitigungstermine aufgelistet sind. Das
Protokoll ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Etwaige
Vorbehalte, wie z.B. Vertragsstrafen bei Nichtbeseitigung von
Mängeln in der vereinbarten Frist, können hier festgehalten werden.
Mit der Abnahme beginnen auch die Gewährleistungsfristen (i.d.R.
zwei Jahre). Beachte: Nach der Abnahme ändert sich die Beweislast. Hat der
Bauherr die Arbeiten abgenommen, so muss er jetzt beweisen, dass es
sich um Gewährleistungsmängel (siehe Protokoll) handelt. Ganz am Schluss übergibt der Architekt dem Bauherrn die so
genannte Dokumentation, worin sich alle Unterlagen (Pläne,
Zeichnungen, Rechnungen etc.) befinden sollten. Diese Dokumentation
muss der Bauherr sehr gut aufbewahren! Weitere Infos und Baubegriffe finden Sie auch in
unserem Haben Sie nicht gefunden was Sie suchten?
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Spätestens nach der Fertigstellung des Rohbaus kommt die Zeit, wo mehrere Gewerke (Subunternehmer des Ausbaugewerbes) auf der Baustelle arbeiten werden. Jetzt ist es an der Zeit, dass die einzelnen Handwerker untereinander funktionieren, sprich koordiniert werden (z.B. über Baurapporte vor Ort). Somit vermeidet man unnötig Chaos und Ärger auf der Baustelle. Genaue Zeitvorgaben und -abläufe (Bauablaufpläne) für die jeweiligen Arbeiten müssen jetzt exakt eingehalten werden, sonst flattern die ersten Baubehinderungsanzeigen auf den Tisch. Streit wäre sozusagen vorprogrammiert.
Kommen wir zu den Hausanschlussleitungen
So schön Kerzenlicht auch sein mag, besonders um die Weihnachtszeit, auf die Dauer reicht es aber doch nicht aus. Einfach ausgedrückt: Der heutige Lebensstandard verlangt ganz einfach neben Strom nach Wasser und Abwasser, Gas, Heizung, Telefon- und Kabelanschluss. Alle Medien müssen zum Gebäude hin- und weggeführt (speziell das Abwasser) werden. Da die meisten Gemeinden in der Bundesrepublik heutzutage an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen sind, wird auf eine nähere Betrachtung der Kleinkläranlage (Klärgrube) bewusst verzichtet. Sollten Sie dennoch eine benötigen, müssten Sie sich rechtzeitig Angebote einholen.
Als gut vorbereiteter Bauherr haben Sie natürlich alle Medienanschlüsse bzw. Einleitgenehmigungen bei den einzelnen Versorgungsträgern rechtzeitig beantragt. Üblicherweise laufen alle Medien, die zur Ver- bzw. Entsorgung erforderlich sind, in einem Kellerraum des Hauses, dem so genannten Hausanschlussraum, zusammen. Die nachfolgende Betrachtung widmet sich vor allem dem Wasser und dem Abwasser, da die anderen Medien (Strom, Gas und Telefon) relativ unproblematisch bei der Hausanbindung sind. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, dass diese Medien im vorgegebenen Abstand zum Wasser und Abwasser verlegt werden.
Die Wasserversorgung
Die Hausanschlussleitung wird im Normalfall von der öffentlichen Grundleitung, die sich im Verkehrswegebereich befindet, frostfrei ca. 1,20 m tief im Erdreich (geradlinig und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze) steigend zum Wasserzähler verlegt. Besonderes Augenmerk gilt der Mauerwerksdurchführung, die absolut dicht sein muss. Häufig kommen hier Schutzrohrummantelungen mit entsprechender Abdichtung zum Einsatz.
Darüber hinaus sollte die Anschlussleitung mindestens ein Meter entfernt von der Grundstücksentwässerungsleitung verlegt werden. Da wir es mit einer Druckleitung zu tun haben, darf sie nicht überbaut werden.
Die Anschlussleitung endet schließlich mit der Hauptabsperrvorrichtung vor dem Zähler. Nach dem Wasserzähler wird ein Absperrventil mit Entleerer und Rückflussverhinderer angeordnet. Damit keine Schmutzteilchen in das Hausnetz gelangen, wird obendrein ein Schmutzfilter eingebaut.
Die Abwasserentsorgung
Abwasser muss laut Gesetz, aus hygienischen Gründen, gereinigt werden, um es anschließend dem Wasserkreislauf wieder zuführen zu können. Die Reinigung selbst erfolgt in einer Kläranlage. Damit das Abwasser dorthin gelangen kann, wird es über die einzelnen Hausanschlussleitungen in die öffentliche Kanalisation geleitet. Je nach Kanalausführung, man unterscheidet, Misch- oder Trennsysteme, wird das Schmutz- und Regenwasser gemischt oder getrennt zur Kläranlage transportiert.
Im Gebäude selber wird das Abwasser über Sammel- und Fallleitungen, vertikale Leitungen, von den einzelnen Nutzungsmöglichkeiten (WC, Bad und Küche innen; Dachrinne außen, etc.) zu einer Grundleitung, waagerechten Leitung, transportiert, von wo aus es in die Kanalisation geleitet werden kann. Bei der Verlegung der Grundleitungen ist auf ein gleichmäßiges Gefälle hin zur Kanalisation zu achten. Für die Grundleitungen eignen sich z.B. Rohre aus Steinzeug, Beton und Kunststoff. Sie sollten Temperaturen bis zu 45 Grad Celsius vertragen können. Bei Leitungen außerhalb des Gebäudes müssen Kontrollschächte (zur Wartung und Pflege) im Abstand von 15 bis 20 m angeordnet werden. Übrigens haben Sie im Kapitel Bodenplatte bereits erste Tipps zum Verlegen der Grundleitung bekommen.
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