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Optimieren Sie das Baumanagement von Beginn an Die sorgfältigste Bauvorbereitung geht einmal zu Ende. Es wird der Tag kommen, an dem einem Handwerker oder einer Firma ein konkreter Auftrag, ein dem BGB nach privatrechtlicher Vertrag, erteilt werden muss. Die auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang in einem solchen Bauvertrag festgeschrieben. Entweder Sie selber, meistens aber der Architekt oder Fachingenieur, bestimmen die Leistungen, die ausgeführt werden sollen. Auf der Grundlage der Ausführungszeichnungen werden Leistungsverzeichnisse erstellt und Ausschreibungsunterlagen an bauausführende Handwerker bzw. Unternehmen verschickt. Es empfiehlt sich, an mehrere Unternehmen Angebote zu versenden, so dass ein Wettbewerb der Firmen untereinander entsteht. Die aufgeforderten Unternehmen werden ihrerseits die Preise für jedes Gewerk kalkulieren und dem Bauherrn Angebote für die Ausführung der Leistungen unterbreiten. Jetzt haben Sie die Möglichkeit im Zusammenwirken mit dem Architekten die Angebote zu prüfen und zu vergleichen. § 631 des BGB besagt beispielsweise: Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Gegenstand des Werkvertrages ist in unserem Fall der Bau eines Einfamilienhauses. Beachte: Je nach Vertrag gibt es unterschiedliche Gewährleistungszeiten bzw. Verjährungszeiten, die es zu beachten gilt. Nach § 638 BGB ist der Anspruch aus einem Werkvertrag nach sechs Monaten, bei Arbeiten an einem Grundstück nach zwölf Monaten, bei Bauwerken nach fünf Jahren nicht mehr einklagbar. Bei Anwendung der VOB (B) liegt die Frist für Bauwerke mittlerweile auch bei vier Jahren. Für Arbeiten an
Grundstücken (Arbeiten, die lediglich die Bearbeitung von Grund und
Boden zum Gegenstand haben) und zum Teil für Feuerungsanlagen gelten
kürzere Fristen. Mit der Unterzeichnung des Bauvertrages stehen Sie unmittelbar vor dem Baubeginn. Als gut vorbereiteter Bauherr wissen Sie, dass schnelles Bauen Geld spart. Deshalb sollten Sie folgende Richtwerte durchaus ernst nehmen. Die Bauzeit für ein normales Einfamilienhaus sollte bei guter Planung ein halbes Jahr nicht überschreiten (außer Fertighaus). Am ehesten erreichen Sie dieses Ziel, wenn der Baubeginn im Frühjahr liegt. Einen Musterbau-Vertrag können Sie sich hier kostenlos herunterladen
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