Die Baufibel
von "Bauherrnhilfe.de"
Die Baufibel ist eine Anleitung zum Hausbau,
zur Hausrenovierung,
zur Haussanierung; sie will dem Bauherrn*, wie die Fibel dem Pennäler das Lesen näher
bringt, langsam aber sicher den Weg von der Planung eines Hauses bis zur
Realisation und dem Einzug ins neue Haus aufzeigen und ihn leiten. Trotzdem kann
es passieren, daß nicht immer die aller neueste Technik oder das neueste Produkt
beschrieben sind. Wir bitten uns das nachzusehen - wir freuen uns aber auf
entsprechende Hinweise - die wir dann gern bei Bedarf einarbeiten möchten!
Der Inhalt der Baufibel unterliegt dem
uneingeschränkten Copyright von "Bauherrnhilfe.de" bzw. dem
Betreiber Walle-Consult.
Eine Nutzung zu
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Es ist soweit, es wird gebaut! Wie geht es am besten los?
Hier finden Sie eine Auflistung
der einzelnen Arbeitsschritte, die Sie gehen sollten um Ihren Haustraum bald
Wirklichkeit werden zu lassen. Im Text finden Sie Links zu den wichtigen
Seiten mit Handwerkern des benötigten Gewerkes oder nützliche Tipps und
Tricks.
Sollte mal eine Frage offen
bleiben, so zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Hotline, oder
schreiben Sie uns ein E-Mail.
* zur besseren Lesbarkeit nutzen wir
jeweils die männliche Form; dies soll aber keinesfalls bedeuten, daß wir hier
nicht auch eine Bauherrin meinen!
Sie wollen Bauen?
Wann, Wie, Wo?
Fragen über Fragen!
Neubau, Sanierung oder Renovierung eines Altbaues?
Haben Sie ein bebaubares Grundstück?
Haben Sie Eigenkapital?
Haben Sie bereits eine Vorstellung wie Ihr Haus einmal aussehen soll,
Größe
Lage
Kosten
?
Sie haben nur die Idee zu Bauen?
Dann sollten Sie dem nachstehenden Leitfaden,
der Checkliste, folgen!
1. Grundstückssuche/Grundstückskauf
Trotz Mehrkosten lohnt sich oft
die Einschaltung eines ortsansässigen Maklers und/oder eines
Grundstücksgutachters, der den Wert des Grundstückes ermitteln und evtl.
Einschränkungen feststellen kann.
Hier auf unserer Handwerker/Dienstleister-Präsentation
können Sie vielleicht einen Makler und/oder Gutachter finden
indem Sie das Bundesland, Ihre Stadt/Landkreis wählen und dort den Makler oder
Gutachter in der Gewerkeliste!
Achtung Fallen:
Darauf sollten Sie besonders achten:
In kompletten Hausangeboten (z.B.Fertighaus, Schlüsselfertiges Bauen) werden
grundsätzlich günstige Grundstücksverhältnisse sowie tragfähiger Untergrund
und ebenes Gelände ohne Grund- oder Hangwasser vorausgesetzt.
Sind die Gegebenheiten aber nicht so und werden deshalb zusätzliche Arbeiten
erforderlich, muss mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden. Hanglage, so
schön das manchmal ist, kostet beim Bebauen für die Gründung extra Geld, das
Sie in Ihrer Planung unbedingt berücksichtigen sollten!
Je nach Grundstück sind unterschiedliche Erschließungsmaßnahmen notwendig. Das
kann z.B. der Abbruch vorhandener Gebäude oder das Roden von Bäumen und
Sträuchern sein. Lassen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss vom
Hausanbieter schriftlich bestätigen, dass auf ihrem Grundstück in der
vertraglich vereinbarten Weise gebaut werden kann.
Im Zweifelsfall ist es immer noch besser, auf eigene Kosten bei einem
Sachverständigen eine Baugrunduntersuchung zu veranlassen und diese nach
Möglichkeit zum Vertragsbestandteil zu machen.
2. Ermittlung Ihrer finanziellen Möglichkeit
(Nutzen Sie unsere Finanzrechner
weiter unten bei "Absteckung des finanziellen Rahmens")
3. Grobplanung Ihres Traumhauses!
Nutzen Sie doch unsere kostenlose
Online-Planung
Gehen Sie nicht unvorbereitet zu Ihrem
Architekten.
Hier einer dieser Vorschläge:
4. Planung Ihres Traumhauses durch Ihren
Architekten
Suchen Sie sich den "richtigen" Architekten!
5. Finanzierung Ihres Bauvorhabens
Achten Sie bei Finanzierungsanfragen bei verschiedenen Banken und Sparkassen
darauf, daß diese keine Schufa-Einträge nach sich ziehen! Ansonsten kann
sich Ihr persönliches Rating verschlechtern und Sie erhalten ungünstigere
Konditionen!
Hier können Sie sich auchAngeboteonline einholen!
6. Bauantrag beim Bauamt
(bei Ihrer Gemeinde, Stadt, Kreis)
8. Ausschreibungen der Gewerke
Sie können das bei entsprechender Kenntnis selbst tun oder aber dem
Fachmann, in der Regel also Ihrem Architekten überlassen!
(siehe unsere Gewerkeliste bei der Handwerker/Dienstleister-Präsentation)
Sie können auch hier kostenlos in unserer Bauauschreibungsbörse Ihre Ausschreibungen tätigen!
Achten Sie bei der Prüfung der Angebote, auf Ihre Ausschreibung, auf die genaue
Bau- und Leistungsbeschreibung.
Diese sollte alle Leistungen des Bauunternehmers sowie alle
dazu benötigten Bauprodukte und Ausstattungsmaterialien benennen und
dokumentieren. Die Bau- und Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage
oder bei der Musterhausbesichtigung bei Fertighäusern. Achten Sie darauf, dass
Sie die Unterlagen vollständig bekommen.
Eine "Kurzbeschreibung" reicht nicht aus. Die Bau- und
Leistungsbeschreibung muss klar aufgebaut sein, damit sie auch für Laien
nachvollziehbar und verständlich ist. Gegebenenfalls sind schriftliche
Ergänzungen zu machen. Wer das Gefühl hat, seine Kenntnisse reichen für eine
zuverlässige Prüfung nicht aus, sollte einen fachkundigen Berater
hinzuziehen. Hilfe finden Sie zum Beispiel in den Verbraucherzentralen, die
unabhängige Beratungen anbieten. Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist
gewissermaßen das Herzstück eines Bauvertrages.
Je umfangreicher und detaillierter sie ist, desto mehr
Vertragssicherheit bietet sie Ihnen als Auftraggeber. Seit dem Jahr 2005 gibt
es eine
die von einigen Anbietern bereits verwendet wird. Es ist aber ebenso
keine Seltenheit, dass in Standardangeboten wesentliche Angaben fehlen. Das
reicht von der Wohnfläche bis zur Dachneigung oder der Größe der Fenster. Der
Begriff "schlüsselfertig" ist nicht geschützt. Dadurch wird Bauherren immer
wieder der unrealistische Eindruck vermittelt, im "Festpreis" seien
alle Kosten enthalten.
9. Vergabe mit entsprechenden Verträgen
Frage jeweils ob Verträge nach BGB oder VOB
Den gesetzlichen Rahmen für Bauleistungen regeln die VOB und das
BGB (wobei die VOB vereinbart werden muß, da Sie nicht automatisch gilt, wie das BGB). Sie
sollten beide Bücher besitzen und die VOB Teil B §§ 1-18 und BGB §§ 631-651
kennen. Das sind 20 Seiten Gesetzestext, dessen Kenntnis bares Geld wert ist.
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oder hier können Sie direkt auswählen!
10. Erstellung eines Bauzeitplanes
11. Terminabsprachen mit Handwerkern und Lieferanten
12. Überprüfung des Baufortschrittes nach Bauzeitplan
13. Abnahme der Teilgewerke
Abgenommen werden sollten:
Baugrube (Gründersohle),
Gründung (Stahlbetonarbeiten),
Bewehrungen (z.B. Decken und andere Bauteile, Abdichtungen),
Bauämter spielen in der Prüfungsphase eine wichtige
Rolle. Sie prüfen unter anderem die Vollständigkeit der Bauunterlagen,
kontrollieren Nachweise oder fordern diese an.
Das bedeutet aber nicht, dass die Bauämter den Bau selbst überwachen -
die Verantwortung dafür liegt beim Bauherrn. Installieren Sie deshalb,
falls Sie sich die Kontrolle nicht wirklich zutrauen, einen
verantwortlichen "Bauleiter".
Kontrollieren Sie die Bestätigung durch die Bauämter und fordern Sie
den Nachweis, inwieweit Auflagen durch diese eingearbeitet wurden!
Besuchen Sie während der Bauphase die Baustelle regelmäßig und
überprüfen Sie den Zustand des Baus!
Fotografien zeigen den Baufortschritt und können auch Mängel belegen.
Achten Sie immer darauf, wie die Baufirma mit dem Material umgeht!
Lassen Sie die einzelnen Bauphasen von einem unabhängigen
Bausachverständigen abnehmen, der Ihnen auch sonst zur Seite stehen
sollte.
Offensichtliche Mängel und Reklamationen, abgesehen von eventuellen
Garantieansprüchen, sind nach der letzten Abnahme des fertigen Hauses
durch einen unabhängigen Bau-Sachverständigen nur schwer geltend zu
machen.
Benutzerdefinierte Suche
Mängel gibt es viele
auf die nachstehenden sollten Sie besonders achten:
1. Kellerabdichtungen
Feuchtigkeit aus dem Grundwasser oder durch Niederschläge dringt meist
durch den Keller ein. Von dort breiten sich Schimmel und Pilze durch
stockende Wände aus - ein Schaden, der sich später nur kostspielig wieder
beseitigen lässt. Achten Sie deshalb darauf, dass unterschiedliche
Schichten von Isolierungen unbedingt verwendet werden.
Dazu zählen:
wasserundurchlässige Sohlenplatten,
eine Außenwandabdichtung auf Bitumenlatexbasis,
horizontale Sperrschichten direkt auf der
Sohlenplatte,
Sperrschichten (Sperrschichten halten Feuchtigkeit
auf, und werden im Sockelbereich eingebaut).
2. Mauerwerk
Das Mauerwerk muss von Anfang an gut verarbeitet sein. Schon der kleinste
Riss kann teure Reparaturen nach sich ziehen. Unverputzte und unverfugte
Stellen oder zu flache Verblendungen müssen nachgebessert oder
ausgetauscht werden.
3. Rostschutzbehandlung
Außen eingebaute Stahlteile sollten nur aus feuerverzinktem Stahl sein.
Das ist vertraglich zu vereinbaren.
4. Rollläden
Rollläden müssen leicht laufen und einwandfrei zu bedienen sein. Lücken
können Kältebrücken darstellen.
5. Dachgeschossausbau
Die Dämmung muss auch hier absolut dicht sein. Die Dämmwolle sollte
trocken sein.
6. Installationen
Dazu gehören alle Rohre, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie isolierte
Elektroleitungen.
Die Wasserleitungen (Zu- und Abfluss) müssen nicht nur ordentlich isoliert
werden, sondern auch einen entsprechenden Schallschutz haben und
müssen in einem richtigen Gefälle liegen. Elektroleitungen müssen
entsprechend verankert, das heißt, gekrallt und verschraubt werden.
7. Wärmeschutz
In der Regel müssen in einem Wohngebäude alle beheizbaren Räume von
unbeheizbaren getrennt werden. Dafür müssen entsprechende Wärmedämmstoffe
eingesetzt werden.
8. Dehnfugen
Unsachgemäß angelegte Dehnfugen können Risse im Estrich- oder
Fliesenbereich sowie Abrisse im Bereich von Fenstern, Türen oder
Sanitärkeramik nach sich ziehen.
9. Balkone und Flachdächer
Eine fehlerhafte Ausführung hat hier zur Folge, dass bei Regen zum
Beispiel Wasser nicht richtig abfließen kann oder das Wasserablaufspuren
am Haus und am Gemäuer sichtbar sind.
16. Einzug ins eigene Heim
Die richtige Spedition
(Umzugsspezialist)
An/Ummeldung bei der Gemeinde/Stadt
Adressänderungen in
Personalausweis/Pass
Führerschein
Fahrzeuge
Arbeitgeber
Krankenkasse
Banken/Sparkassen/Post
sonstige
Überprüfung der Versicherungspolicen Neue Versicherungen?
hier Versicherungsvergleiche möglich!
Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden Wohngebäudeversicherung
Haftpflichtversicherung für
Haus/Grundstückseigentümer
Als Haus/Wohnungsbesitzer haften Sie z.B. wenn Sie Schnee nicht geräumt haben
oder die berühmte Bananenschale auf Ihrer Treppe liegt und jemand darauf
ausrutscht und sich das Bein bricht! Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht
Sie haben einen Öltank im Haus?
Sie wissen wieviel Liter Wasser durch einen ausgelaufenen Öltropfen verseucht
werden können?
Darum absichern! Oeltank-Gewässerschaden-Haftpflicht
Hausratversicherung
schützt die Einrichtung gegen Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus,
Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden, Glas, Elektronik, Fahrrad-Diebstahl
usw. lesen Sie genau die jeweiligen Versicherungsbedingungen Hausratversicherung
Sie haben einen Hund oder ein Pferd? Dann
ist es ratsam eine
Tierhalter--Versicherung
abzuschließen!
Ein Hundebiss kann ein Vermögen kosten! Tierhalterhaftpflicht
Rechtsanwälte und Gerichte sind teuer,
Streithammel gibt es immer wieder und es gibt den Ausspruch:
Vor Gericht und auf hoher See ..... Rechtsschutz Vergleich
Was ist Ihre Arbeitskraft wert?
Ein kleiner Unfall kann die Zukunft verbauen, finanzielle Löcher reisen und am
Ende in der Zwangsversteigerung Ihres Traumhauses enden Unfallversicherung
Und vergessen Sie nicht die Private Haftpflicht Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und auch mit dem, das Sie dereinst
vielleicht noch erwerben, wenn Sie oder Ihr PartnerIn oder Ihre Kinder
jemandem einen Schaden an Leib oder Vermögen zufügen! Privathaftpflicht