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Bauherrnhilfe.de - Die Baufibel - Außenwanddämmung
     
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Wärmedämmung und Wärmespeicherung des Baustoffs entscheiden

Die immer noch aktuelle Wärmeschutzverordnung (WSchVO), mittlerweile elf Jahre alt, hatte 1995 zur Folge, dass sich fast alle Baustoffhersteller Gedanken darüber machen mussten, wie sie wohl die geforderten k-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient; heute abgelöst durch den U-Wert) für eine Außenwand erreichen mögen. Die Anstrengungen zeigten relativ schnell Wirkung: Fast mühelos, so möchte man aus heutiger Sicht annehmen, erzielte man die gesetzlichen Auflagen. Heute erfüllt eine 36,5 cm dicke einschalige Außenwand aus Ziegelmauerwerk (z.B. Planziegel, Planhochlochziegel) problemlos die WSchVO-Forderungen, so dass auf eine zusätzliche Wärmedämmung verzichtet werden kann. In Verbindung mit einem so genannten Leichtmauermörtel (LM21 bzw. LM36) erfüllt man alle Anforderungen einer Außenwand hinsichtlich Tragfähigkeit, Wärmedämmung und -speicherung sowie Witterungs- und Lärmschutz. Selbstverständlich könnten für unser Beispiel anstelle des Ziegels auch andere Baustoffe wie Leichtbetonsteine oder Porenbetonblocksteine stehen.

Weitere Varianten des Wärmeschutzes von Außenwänden

Neben der einschaligen Außenwand gibt es das zweischalige Mauerwerk mit oder ohne Luftschicht. Bei diesen Systemen erfolgt eine Trennung der typischen Außenwand-Funktionen Tragfähigkeit, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Die Innenschale (Hintermauerwerk) übernimmt hierbei die Funktion der Tragfähigkeit hingegen die Außenschale die Wetterschutzschicht bildet. Die Wärmedämmschicht, entweder mit oder ohne Luftschicht, trennt die beiden Schalen. Die Außenschale kann z.B. als Sichtmauerwerk (Verblendmauerwerk, Klinker etc.) ausgebildet werden. Ein weiteres bekanntes Beispiel: Die zweischalige Außenwand aus Kalksandsteinen mit einer Kerndämmung ohne Luftschicht aus Mineralfaserplatten.

Nachträgliche Wärmedämmung bei Altbauten

Um den Wärmeschutz bei bestehenden Gebäuden zu verbessern, greift man oftmals zu Wärmedämmverbundsystemen. Hierbei werden auf die Außenwand (Mauerwerk, Beton etc.) Wärmedämmplatten (Steinwolle, Schaumstoffe usw.) mittels Spezialmörtel oder auch Spezialdübeln aufgebracht. Gemeinsam mit dem Putz bilden sie zusammen das so genannte Wärmedämmverbundsystem mit relativ guten Dämmeigenschaften. Ein bekanntes Beispiel für diese Technologie ist die großflächige Sanierung der zahlreichen Plattenbauten in Ostdeutschland.

In Fällen, wo die Fassade nicht verändert werden darf (Denkmalschutz), kommt auch die Wanddämmung an der Innenseite der Wandkonstruktion als Möglichkeit in Betracht. Für diese Variante sollte auf jeden Fall ein Fachmann hinzugezogen werden!

Große Auswahl an Dämmstoffen auf dem Markt

Jeder Bauherr sollte prüfen, ob sein Haus ausreichend wärmegedämmt ist. Die fünf wichtigsten Bereiche sollen an dieser Stelle noch einmal erwähnt werden:

- Dämmung der Versorgungsleitungen,

- Außen- und Innenwände,

- Fußböden,

- Decken sowie

- Steil- und Flachdächer.

Die Qualität eines Dämmstoffes lässt sich folgendermaßen formulieren: Je geringer die Wärmeleitfähigkeit, desto höher sind die Wärmedämmung und der Wärmeschutz.

Die bekanntesten Dämmstoffe am Markt sind: Mineralwolle (Stein- und Glaswolle), Hartschaumplatten (Styropor, Polystyrol und Polyurethan), Schaumglas (Foamglas), Perlit, Blähton, Zellulose, Kork sowie Flachs und Baumwolle.

 

s. auch Gebäudeenergieausweis

24. Oktober 2006: Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergieausweis geeinigt. Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden.

Die 3. Wärmeschutzverordnung

Was ist die dritte Wärmeschutzverordnung?

Die dritte Wärmeschutzverordnung (WSVO) ist ein gesetzliches Regelwerk über den Mindestwärmeschutz. 


Seit wann gilt die dritte Wärmeschutzverordnung?

Seit dem 1. Januar 1995. Ausgenommen ist lediglich die Errichtung und die Änderung eines Gebäudes, die vor diesem Datum beantragt bzw. angezeigt wurde sowie genehmigungsfreie und anzeigefreie Bauvorhaben, mit denen vor dem 01.01.1995 begonnen wurde. Für diese Vorhaben ist noch die 2. WSVO anwendbar.


Welche Häuser sind von der dritten Wärmeschutzverordnung betroffen?

Alle beheizten Neubauten und Altbauten, in denen bei Renovierungsarbeiten größere Umbauten (mehr als 20% der Bauteilfläche) erfolgen bzw. wenn mindestens ein beheizter Raum oder die vorhandene beheizte Gebäudenutzfläche um mehr als 10 m² erweitert wird.


Welches Ziel verfolgt die neue Wärmeschutzverordnung?

Die dritte WSVO verfolgt vor allem das Ziel eines besseren Umweltschutzes durch die weitere Reduzierung von Kohlendioxyd, denn CO2, ist verantwortlich für die Erwärmung der Erdatmosphäre. Es entsteht vor allem beim Verbrennen von Öl, Kohle und Gas. Die dritte WSVO senkt den Heizwärmebedarf um rund 1/3 und reduziert dadurch auch die CO2-Emissionen erheblich. Ein Drittel des gesamten CO2-Ausstoßes stammt in der Bundesrepublik aus Gebäudeheizungen.


Was muss man über die dritte Wärmeschutzverordnung wissen?

Man muss sich darüber im klaren sein, dass die dritte WSVO vor allem eine bessere Wärmedämmung erfordert. Manche Konstruktionen, etwa die hinterlüftete Dämmung des Steildaches, sind zwar noch theoretisch möglich, aber in der Praxis aufgrund der erforderlichen Sparrenhöhen kaum umsetzbar.


Gilt die dritte Wärmeschutzverordnung nur für bestimmte Bauteile, z. B. für das Dach?

Nein. Die dritte WSVO legt einen maximal zulässigen Jahres-Heizwärmebedarf fest, der nicht überschritten werden darf. Dazu ist auch eine gute Wand- und Kellerdämmung erforderlich, ebenso Fenster mit niedrigen Wärmeverlusten.


Was ist ein k-Wert?

Der k-Wert ist die Kenngröße, mit der der Wärmeverlust durch ein Bauteil beschrieben wird. Je kleiner der k-Wert, desto besser die Wärmedämmung. Für Altbauten legt die 3. WSVO verbindliche k-Werte fest. Für Neubauten richtet sich der Wärmeschutz grundsätzlich nach dem gebäudespezifischen Jahresheizwärmebedarf bzw. dem Jahrestransmissionswärmebedarf. Ersatzweise sind bei Wohnhäusern mit bis zu 2 Vollgeschossen und bis zu 3 Wohneinheiten die Anforderungen der 3. WSVO bei Einhaltung der angegebenen k-Werte der einzelnen Bauteile erfüllt.


 Wer kontrolliert die Einhaltung der dritten Wärmeschutzverordnung?

Die Kontrolle liegt bei den zuständigen Baubehörden und erfolgt vorrangig im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens. Außerdem kann künftig jeder Bauherr eines neu errichteten Gebäudes, das unter die 3. WSVO fällt, vom Architekten einen Wärmebedarfsausweise für dieses Gebäude bzw. die Wohnung verlangen, in dem die wichtigsten wärmetechnischen Daten festgehalten sind.

 

 

 

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